Dienstag, 23 November 2021 19:09

Wohnungsbesichtigung während Corona: Das ist zu beachten

geschrieben von
seriöser Immobilienmakler aus Spandau seriöser Immobilienmakler aus Spandau pixabay

Die aktuell anhaltende Coronakrise stellt viele Branchen vor große Herausforderungen.

Gerade Branchen, die auf einen direkten Kundenkontakt angewiesen sind, werden in ihrer Arbeit aktuell stark beschränkt oder müssen neue Wege einschlagen, um weiterhin eine professionelle Arbeit abliefern zu können. Eine dieser betroffenen Branchen ist die der Immobilienmakler.

Besichtigungen, Notartermine und Bewertungen können meist nur im persönlichen Termin erledigt werden. Worauf man als Immobilienmakler aktuell achten sollte, um trotz der derzeit wütenden Coronakrise erfolgreich zu sein und gesund nachhause zu kommen, wird in diesem Artikel beleuchtet.

AHA-Regeln beachten

Die AHA-Regeln besagen, dass Abstand gehalten, Hygieneregeln beachtet und Alltagsmasken getragen werden sollen. Alles drei sind wichtige Punkte zur Eindämmung der Pandemie und schützen sowohl den Immobilienmakler als auch dessen Kunden.

Durch den nötigen Abstand kann die Infektionskette unterbrochen werden, sodass man als Makler im Idealfall gar nicht erst mit Viren in Kontakt kommt. Ferner sollte man auf den üblichen Handschlag verzichten. Indem man den Kunden vor dem Termin darauf hinweist, kann vermieden werden, dass es zu Missverständnissen kommt. Auch wenn Kontrollen in privaten Räumen eher selten sind, sollte man auch hier die Alltagsmaske zu jeder Zeit tragen.

Ein seriöser Immobilienmakler aus Spandau weiß, dass ein Niesen reicht und schon kann es passieren, dass man sich infiziert hat. Gerade bei verbauten und engen Gebäuden, sowie auch in Aufzügen, sollte man besonders auf die Einhaltung der Regeln achten. Es kann außerdem hilfreich sein immer etwas Desinfektionsmittel dabei zu haben. So kann man sich nach jedem Termin einmal schnell die Hände reinigen und geht so auf Nummer sicher.

Besichtigungen neu denken

Viele Immobilienmakler setzen aktuell auf virtuelle Besichtigungen. Dies sieht in etwa wie folgt aus: Potenziellen Interessenten kann die Immobilie auch per Video-Anruf gezeigt werden. Ebenso kann man Erstbesichtigungen per Videoschalte abwickeln. Man spart sich somit den kompletten persönlichen Kontakt und kann sicher vom Büro aus seine Arbeiten erledigen. Viele Kunden scheuen in der aktuellen Zeit tatsächlich einen persönlichen Kontakt und freuen sich, wenn die Möglichkeit einer virtuellen Möglichkeit gegeben ist.

Ein seriöser Immobilienmakler in Spandau verzichtet aktuell ebenso auf Gruppenbesichtigungen und bietet ausschließlich Einzelbesichtigungen an. Generell sollte ein Immobilienmakler immer die gesetzlichen Besonderheiten im Blick haben, da in manchen Bundesländern aktuell Gruppenbesichtigungen ausgeschlossen sind.

Wenn man die Möglichkeit der virtuellen Besichtigung nicht hat, sollte man zumindest dafür Sorge tragen, dass der Kunde die Möglichkeit zur regelmäßigen Handreinigung hat.

Im Falle einer Infektion

Sollte sich der Immobilienmakler trotz aller Vorsichtsmaßnahmen infiziert haben, muss er dies sofort dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Von hier aus werden dann alle notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet. An Weiterarbeiten ist dann auf keinen Fall mehr zu denken - auch nicht im Homeoffice. Auch das Versenden von Unterlagen kann für andere ein Risiko sein. Alternativ zu den Maßnahmen des Gesundheitsamts kann man auch selbst aktiv werden und die letzten Kontakte über die Infektion informieren. So können Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.

Fazit

Wer sich an die vorgenannten Regeln hält, der hat gute Chancen seine Arbeit gesund und erfolgreich zu erledigen. Außerdem trägt man somit effektiv zur Pandemiebekämpfung bei. Wenn die Pandemie schnell bekämpft ist, kann auch der Immobilienmakler schon bald wieder seine Arbeit wie in alten Zeiten aufnehmen.