Gesetzgebung und Beteiligung
Das neue Gesetz wurde aus einer breiten Basis heraus entwickelt und mit einer großen Mehrheit angenommen. Es ersetzt das alte Gesetz von 1992 und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die besonders auf die Bedürfnisse und Anforderungen der heutigen Zeit zugeschnitten sind. „Die Entstehung des Gesetzes war ein beispielhafter Prozess der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft,“- betont Innenminister Georg Maier. Durch diesen inklusiven Ansatz war es möglich, ein Gesetz zu schaffen, das wirklich „von der Basis für die Basis“ ist.
Neue Regelungen und Verbesserungen
Das novellierte Gesetz führt mehrere wichtige Änderungen ein. Zum Beispiel wird nun die Finanzierung von notfallbedingten Tragehilfen durch Feuerwehren neu geregelt, was den Feuerwehren ermöglicht, für solche Einsätze entschädigt zu werden. Des Weiteren werden Aufgabenträger verpflichtet, ehrenamtliches Engagement aktiv zu fördern und die Mitwirkung privater Organisationen im Katastrophenschutz zu erleichtern. Zudem nimmt das Gesetz neue Aufgaben wie die Digitalisierung des Katastrophenschutzes, die psychosoziale Notfallversorgung und die verbesserte Warnung der Bevölkerung in den Fokus.
Mit der Verabschiedung des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes setzt Thüringen neue Maßstäbe in der nationalen Sicherheitspolitik. Die umfassende Beteiligung der betroffenen Akteure und die Berücksichtigung aktueller Anforderungen machen das Gesetz zu einem zukunftsorientierten Modell, das sowohl die Effektivität des Katastrophenschutzes erhöht als auch das bürgerschaftliche Engagement stärkt. Diese Reformen bieten eine solide Grundlage für die Sicherheit und das Wohlergehen der thüringischen Bevölkerung und könnten als Vorbild für andere Bundesländer dienen, ihre eigenen Schutzmaßnahmen zu überdenken und anzupassen.
Quelle: Rettungsdienst