Dienstag, 11 Oktober 2022 16:38

Selbstständig: Welche Krankenversicherung ist sinnvoll?

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Freiberufler und Selbständige können im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern selbst bestimmen, ob diese in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Mitglied sein möchten oder sich im Rahmen einer privaten Krankenkasse versichern.

 

Wurde jedoch einmal die Entscheidung für die private Krankenversicherung Selbstständige getroffen, müssen für einen erneuten Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Flexibler gelingt der Krankenkassenwechsel in die andere Richtung – der Eintritt in die private Krankenversicherung ist prinzipiell jederzeit möglich.

Selbstständige Künstler müssen jedoch besondere Regelungen beachten, denn für diese gilt das Künstlersozialgesetz, durch welches sie eine ähnliche Stellung wie Arbeitnehmer genießen.

Welche Krankenversicherung sich grundsätzlich als sinnvoller bei einer selbstständigen Tätigkeit zeigt, erklärt der folgende Beitrag.

Gesetzlich oder privat: Keine pauschale Antwort möglich

Bei vielen Selbstständigen herrscht Unsicherheit darüber, für welche Versicherungsform sie sich entscheiden sollen. Heutzutage sind außerdem zahlreiche verschiedene Tarife zu finden, wodurch die Entscheidung noch einmal erschwert wird.

Gleich vorweg ist festzuhalten, dass es keine pauschale Antwort darauf gibt, ob eine private oder die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung die richtige Wahl darstellt. Ausschlaggebend sind stets die individuellen Verhältnisse und Ansprüche des Versicherungsnehmers.

Das grundlegende Leistungsniveau fällt im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel niedriger aus. Dafür wird durch die private Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung vorgesehen, auch, wenn sich diese durch umfangreichere Leistungen auszeichnet.

Einkommensabhängiger Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe der Versicherungsbeiträge stets von dem jeweiligen Einkommen abhängig. Sämtliche Einnahmen von freiwillig Versicherten sind bis zu der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig, welche im Jahr 2021 4.837,50 Euro betragen hat.

Somit werden dabei nicht nur die Einkünfte aus der Selbstständigkeit berücksichtigt, sondern auch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietungen oder Kapitalanlagen. Einkünfte, welche die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, gelten als beitragsfrei. Die Beiträge zur Krankenkasse müssen Selbstständige – anders als normale Arbeitnehmer – vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen.

Private Krankenversicherung: Gesundheitszustand ausschlaggebend

Im Gegensatz dazu sind die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung statt von dem Einkommen von dem individuellen Versicherungsrisiko abhängig. Personen, die ein geringes Risiko für Erkrankungen aufweisen, müssen so niedrigere Beiträge bezahlen. Fällt das Krankheitsrisiko jedoch höher aus, zeigen sich auch die Kosten für die private Krankenversicherung ebenfalls als höher.

Eine große Bedeutung geht in diesem Zusammenhang davon aus, in welchem Alter in die private Krankenkasse eingetreten wird. Wird die private Krankenversicherung bereits in einem recht jungen Alter gewählt, lässt sich oft noch von äußerst günstigen Konditionen profitieren – und dass bei dem naturgemäß umfassenden Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung.

Bevor der Versicherte in die private Krankenversicherung aufgenommen wird, findet eine Überprüfung seines Gesundheitszustandes statt. Das Versicherungsrisiko wird dabei beispielsweise durch Vorerkrankungen erhöht. Möglich sind dann nicht nur sogenannte Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse, sondern ebenfalls eine grundsätzliche Verweigerung der Aufnahme in die private Krankenversicherung.

Der sogenannte Basistarif bildet dabei allerdings eine Ausnahme, denn alle privaten Krankversicherungen müssen diesen anbieten. Auf die Überprüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten wird in diesem Tarif verzichtet, da die Versicherung der sogenannten Annahmepflicht unterliegen.

Jedoch zeigt sich das Leistungsniveau in dem Basistarif als wesentlich niedriger im Vergleich zu anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung. Dieses ähnelt dann den Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.